Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Textilprodukten – Geschäftskunden („Bedingungen“)

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Bedingungen gelten für Verkäufe und Lieferungen aller Produkte (mit Ausnahme von Akustikpaneelprodukten)  („Produkte“) der Kvadrat A/S (Handelsregisternummer Dänemark 45998517) und ihren in Anlage 1 aufgeführten verbundenen Unternehmen (zusammen „Kvadrat“ und das einzelne Kvadrat Unternehmen, das für den Verkauf gemäß dem jeweiligen Vertrag (wie unten definiert) an einen bestimmten Auftraggeber verantwortlich ist „Verkäufer“) an ihre Geschäftskunden („Kunde“), sofern nicht ausdrücklich in einer von beiden Parteien akzeptierten schriftlichen Vereinbarung auf diese Bedingungen verzichtet wird oder diese geändert werden,unabhängig davon, ob der Kunde diese Bedingungen durch eine schriftliche Bestätigung, stillschweigend oder durch die Annahme der Produkte akzeptiert.

1.2 Ein Verweis auf „Kvadrat“ in diesen Bedingungen bezieht sich immer entweder auf Kvadrat A/S und den Verkäufer oder, je nach Kontext und Umständen, in denen dieser Verweis gemacht wurde, nur auf Kvadrat A/S oder den Verkäufer.

1.3 Alle von Kvadrat angegebenen Preise basieren auf diesen Bedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil jeder Produktbestellung, die der Kunde bei Kvadrat aufgibt („Bestellung“). Bedingungen auf einer Bestellung oder einem anderen Dokument, das der Kunde Kvadrat vorlegt, haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden von Kvadrat schriftlich bestätigt. Insbesondere gilt die Annahme einer vom Kunden übermittelten Bestellung durch Kvadrat nicht als Zustimmung zu etwaigen entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen.

1.4  Wenn für ein Produkt zusätzlich zu diesen Allgemeinen Bedingungen besondere Bedingungen gelten, wird der Kunde darüber gesondert schriftlich informiert.

2. VERTRAGSGRUNDLAGE

2.1 Die Bestellungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch Kvadrat.  Angebote des Verkäufers sind 90 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Angebote sind erst bindend, wenn sie der  Kunde akzeptiert hat und Kvadrat eine Auftragsbestätigung oder eine andere schriftliche Annahme (z. B. eine Rechnung) ausgestellt hat („Bestätigung“). Die Bestätigung und diese Bedingungen bilden gemeinsam einen Kaufvertrag bezüglich einer bestimmten Transaktion für den Verkauf von Produkten („Vertrag“) zwischen Kunde und Verkäufer. Im Fall von Unstimmigkeiten gilt die Bestätigung. Ist mehr als ein Kvadrat Unternehmen an einem Verkauf von Produkten beteiligt, ist das rechnungsausstellende Kvadrat Unternehmen der Vertragspartner des Kunden (Verkäufer) in Bezug auf diesen Vertrag.

3. LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG

3.1 Die Bedingungen für Lieferung und Gefahrenübergang lauten:

(i)  Lieferung in Länder innerhalb der EU: CPT Incoterms 2020, exklusive Versicherung, zum vereinbarten Bestimmungsort. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den ersten von Kvadrat benannten Spediteur am jeweiligen Lagerstandort von Kvadrat auf den Kunden über.

(ii)  Lieferung in Länder außerhalb der EU, in denen der Verkäufer als juristische Person ansässig ist: DDP Incoterms 2020, zum vereinbarten Bestimmungsort. Bei Lieferung am vereinbarten Bestimmungsort geht die Gefahr an den Käufer über.

(iii)  Lieferung in Länder außerhalb der EU, in denen der Verkäufer nicht als juristische Person ansässig ist: DAP Incoterms 2020, zum vereinbarten Bestimmungsort. Lieferbedingungen nach Kanada werden gesondert mitgeteilt. Bei Lieferung am vereinbarten Bestimmungsort auf den Kunden über.

3.2 Really Produkte werden bis zur Bordsteinkante geliefert. 

3.3 Die Produkte werden gemäß den Standardlieferzeiten von Kvadrat geliefert. Die Lieferzeiten sind nur Richtwerte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Kvadrat haftet nicht für Schäden, Verluste, Kosten oder Strafen, die sich aus einer Lieferverzögerung ergeben, es sei denn, Kvadrat hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der Verkäufer wird den Kunden so schnell wie möglich benachrichtigen, wenn sich die Lieferung verzögert, und ein neues Lieferdatum angeben.

3.4 Kvadrat hat das Recht, Teillieferungen von Aufträgen des Kunden vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.

3.5 Die schriftliche Zustimmung von Kvadrat ist erforderlich, wenn der Kunde die Lieferung der Produkte verschieben möchte. In diesem Fall ist Kvadrat berechtigt, die entsprechende Rechnung auszustellen und die Zahlung so zu fordern, als ob die Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin erfolgt wäre. Die Gefahr geht am ursprünglich vereinbarten Liefertermin auf den Kunden über. 

4. PREISE UND ZAHLUNGEN

4.1 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, andere indirekte Steuern sowie Fracht, sofern nicht anderweitig angegeben. Preise für Kvadrat Really Produkte verstehen sich auch ohne Paletten und Verpackung. Die Frachtkosten werden dem Kunden gesondert berechnet und in Rechnung gestellt und vom Verkäufer an den Spediteur gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen weitergeleitet. Der Verkäufer kann die Preise in außergewöhnlichen Situationen anpassen, wenn die Gesamtkosten aufgrund unerwarteter Erhöhungen der Rohstoffpreise, der Preise der Lieferanten, der Wechselkurse, der Transport- und Arbeitskosten, der Zölle, Steuern, öffentlichen Abgaben, Tarife, der Mehrwertsteuer oder Ähnlichem steigen. 

4.2 Die Zahlungsbedingungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum. Kvadrat kann vom Kunden verlangen, eine Bankgarantie, ein Akkreditiv oder ein ähnliches, von Kvadrat festgelegtes finanzielles Sicherungsinstrument vorzulegen. Kvadrat kann auchverlangen, dass der Kunde alle Verträge im Voraus bezahlt oder dass die Zahlung bei Lieferung erfolgt. Wird Vorkasse  verlangt, startet die Produktion erst nach Eingang der Vorauszahlung. Bei Zahlungsverzug kann Kvadrat Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. berechnen. 

4.3 Zahlungen von Kunden innerhalb der EU müssen auf Verlangen von Kvadrat per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Das Gleiche gilt für Zahlungen von Kunden aus anderen Ländern, in denen SEPA-Zahlungen möglich sind.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Forderung, die er gegenüber Kvadrat hat, mit einem an Kvadrat geschuldeten Betrag zu verrechnen, ohne dass Kvadrat dem schriftlich zugestimmt hat.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Das Eigentum an den Produkten liegt beim Verkäufer und geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Verkäufer den vollen Verkaufspreis für die Produkte erhalten hat, einschließlich der Installationskosten, Zinsen und etwaiger Zahlungen für Lieferung, Fracht,Versicherung usw., die der Verkäufer im Namen des Kunden zu leisten hat. Der Eigentumsvorbehalt wirkt sich nicht auf den Gefahrenübergang aus, siehe Abschnitt 3.1.

6. UNTERSUCHUNGSPFLICHT UND MÄNGELRÜGE

6.1 Der Kunde muss die Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen. Bei Verlust oder sichtbarer Beschädigung der gelieferten Produkte durch den Transport muss der Kunde darauf bestehen, dass der Mangel auf dem Lieferschein des Spediteurs vermerkt wird und ein Foto des Schadens gemacht wird. Versäumt es der Kunde, den betreffenden Spediteur und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, verliert er sein Recht, diesbezügliche Ansprüche geltend zu machen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte vor Beginn einer Verwendung (Schneiden, Aufbauen usw.), spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt, gründlich zu prüfen und dem Verkäufer alle vom Kunden festgestellten sichtbaren Mängel der Produkte zu melden. Der Kunde kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt Ansprüche für Mängel geltend machen, die bei einer solchen Untersuchung hätten festgestellt werden können oder müssen. Für Rollos und Teppiche beträgt dieser Zeitraum 8 Tage.

6.3 Mängel an Produkten, die nicht innerhalb der in den Ziffern 6.1–6.2 genannten Fristen feststellbar waren, sind dem Verkäufer anzuzeigen, sobald der Kunde von den Mängeln Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

6.4 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und eine Kopie der Rechnung sowie Fotos des Mangels enthalten.

6.5 Auf Verlangen von Kvadrat und gemäß den Anweisungen von Kvadrat muss der Kunde defekte Produkte auf Kosten von Kvadrat in einer ordnungsgemäßen Verpackung an Kvadrat zurücksenden.

6.6 Aufgrund der Beschaffenheit der Produkte und wegen unterschiedlicher Produktionsverfahren können die Produkte Merkmale aufweisen, die technisch unvermeidbar sind. Akzeptable Toleranzen für diese Merkmale finden Sie unter www.kvadrat.de oder in Kvadrats „Quality Procedures and Tolerances“ unter www.kvadrat.de, die einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen ausmachen. Merkmale, die innerhalb dieser Toleranzen liegen, sind keine Mängel und berechtigen den Kunden nicht zu einer Entschädigung oder einem Anspruch gegenüber Kvadrat.

6.7 Die Gewährleistungsfrist des Verkäufers für Produkte endet 24 Monate nach dem Datum der Lieferung. Für Batterien in den Rollos beträgt die Frist 12 Monate.

7. MÄNGELANSPRÜCHE

7.1 Der Verkäufer wird Mängel, die er zu vertreten hat, nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung, teilweise oder vollständige Ersatzlieferung oder durch anteilige Minderung des Kaufpreises beheben. Die Versandkosten für den Ersatz mangelhafter Produkte werden vom Verkäufer getragen. 

7.2 Kvadrat haftet nicht für Mängel oder Schäden, die sich aus missbräuchlicher, fahrlässiger oder falscher Handhabung, Verwendung (z. B. Verwendung auf neu verlegten Holzböden), Lagerung und/oder Verlegung der Produkte durch den Kunden, mangelnder Wartung und Pflege, Behandlung,Änderungen oder Reparaturen der Produkte, Verschleiß oder Ähnlichem ergeben. Informationen über die Anforderungen an Lagerung, Handhabung, Pflege, Montage usw. der Produkte finden Sie unter www.kvadrat.de.

7.3 Kvadrat haftet in keinem Fall für Betriebsverluste, Zeitverluste, Nutzungsausfälle, entgangenen Gewinn, oder indirekte oder Folgeschäden, Verlust, Kosten oder Strafen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für das Abbauen, die Neuinstallation, das Nähen und erneute Polstern sowie Kosten für Zugangseinrichtungen (z. B. Gerüst, Hebebühne, Scherenhubwagen usw.) oder elektrische Arbeiten, die für Reparaturen oder Auswechslungen erforderlich sind), es sei denn, Kvadrat hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

8. PRODUKTGARANTIEN

8.1 Die Produkte sind für gewerbliche und private Innenräume bestimmt. Kvadrat garantiert nicht die Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck, die Verwendung mit anderen Materialien (bestimmte Schaumstoffe, Klebstoffe usw.), die Eignung für die Verlegung auf bestimmten Oberflächen, die Einhaltung nationaler Normen und/oder technischer Anforderungen, es sei denn, dies wurde schriftlich bestätigt.

8.2 Von Kvadrat gewährte Produktgarantien, einschließlich der Garantiebedingungen und Garantiezeiträume, finden Sie auf www.kvadrat.de. Diese Garantiebedingungen haben Vorrang vor den vorliegenden Bedingungen.

8.3 MIT AUSNAHME DER EINGESCHRÄNKTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN GEMÄẞ ABSCHNITT 8.2 ÜBERNIMMT KVADRAT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, WEDER IN TATSÄCHLICHER NOCH IN RECHTLICHER HINSICHT, IN BEZUG AUF EIN PRODUKT, DAS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GELIEFERT WIRD, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR QUALITÄT, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. ALLE SONSTIGEN GARANTIEN WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN.

9. STORNIERUNG UND RETOUREN

9.1 Die Stornierung von Bestellungen und Retouren erfordern vorab die schriftliche Zustimmung von Kvadrat. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Produkte noch zur Standardkollektion gehören und innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt in der Originalverpackung und im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem sie geliefert wurden. Produkte, die nach kundenspezifischen Anforderungen (spezielle Farben, Materialien, Webarten, Beschichtungen/Behandlungen usw.) hergestellt werden („Custom Made Produkte“), Rollos, Teppiche, Really Produkte, die auf kundeneigenem Ausgangsmaterial basieren (Farbe, Qualität usw.) sowie Really Textile Tabletops sind immer von der Rückgabe ausgeschlossen und können auf keinen Fall mehr nach Beginn des Herstellungsprozesses storniert werden.

9.2 Bei Stornierung und Retouren fällt eine Gebühr in Höhe von 30 % des in Rechnung gestellten Preises an, abzüglich Versand- und Montagekosten, Mautgebühren, Zölle, Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern der betreffenden Bestellung, mindestens jedoch 50 EUR oder den Gegenwert in einer beliebigen Landeswährung.  Kosten, Gefahr und Verantwortung für Retouren werden vom Kunden getragen.

10. LAGERUNG

10.1 Wenn Kvadrat sich bereit erklärt, die Lagerung der Produkte im Namen des Kunden zu übernehmen, erklärt sich der Kunde bereit, alle Lagerkosten, zusätzliche Bearbeitungs- und Transportkosten sowie alle anderen damit verbundenen Kosten zu tragen. Das Risiko von Schäden, die durch eine solche Lagerung an den Produkten entstehen können, liegt beim Kunden. Der Kunde wird gesondert informiert, wenn zusätzliche Bedingungen gelten.

11. PREISREDUZIERTE PRODUKTE

11.1 Produkte im Schlussverkauf werden „wie gesehen“ verkauft, ohne Recht auf Garantie und Beanstandung von Mängeln, und werden auf endgültiger Basis verkauft, ohne einen Anspruch auf Stornierung und Rückgabe.

12. TEXTILIEN – BESONDERE BEDINGUNGEN

12.1 In Übereinstimmung mit der weltweiten branchenüblichen Vorgehensweise sind (i) 1 Fehler pro 10 Meter bei Bezugsstoffen mit einer Länge von mehr als 6 Metern und bei Vorhangstoffen mit einer Länge von mehr als 10 Metern und (ii) 2 Fehler pro 10 Meter bei empfindlichen Qualitäten wie Samt und Stoffen, die Seide oder Mohair enthalten, zulässig. Die Fehler werden mit einem Etikett auf dem Textil gekennzeichnet. Der Verkäufer entschädigt den Kunden für diese Mängel wie unten beschrieben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine andere Entschädigung in Bezug auf solche Fehler.

  • Für jeden Fehler mit einer Größe von 10 cm oder weniger in der Länge des Textils stellt der Verkäufer dem Kunden kostenlos zusätzliche 10 cm Stoff in der gesamten Breite des Textils bereit.
  • Für jeden Fehler mit einer Größe von mehr als 10 cm in der Länge des Textils stellt der Verkäufer dem Kunden kostenlos zusätzlichen Stoff in der gesamten Breite des Textils bereit, und zwar entsprechend der tatsächlichen Größe des Fehlers.

12.2 Bei Custom Made Produkten von Bezugs- und Vorhangstoffen ist der Verkäufer berechtigt, +/- 10 % der bestellten Menge zu liefern und zu berechnen. Der Kunde muss die gesamte Produktionscharge abnehmen und es können Mindestbestellmengen anfallen.

13. ROLLOS – BESONDERE BEDINGUNGEN

13.1 Um ein schiefes Aufrollen und Beschädigungen der Rollos zu vermeiden, müssen Rollos mit einer Breite von mindestens 1/3 der Höhe bestellt werden (Verhältnis 1:3). Bestellt der Kunde abweichende Proportionen, haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die durch schiefes Aufrollen entstehen.

13.2 Rollos mit Kettenzugbedienung, die in Gebäuden angebracht werden, in denen Kinder darauf zugreifen können, müssen mit einem separat erhältlichen Wandstück zur Kindersicherheit montiert werden. Kvadrat haftet nicht für Personenschäden, die als Folge der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch den Kunden entstehen.

13.3 Sofern mit dem Kunden keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Montage von Rollos durch den Verkäufer getroffen wurde, übernimmt der Verkäufer keine Verpflichtungen, Verantwortung oder Haftung für die konkrete Montage von Rollos. Wenn Kvadrat die Montage von Rollos, die einen Elektroanschluss erfordern, übernimmt, umfasst diese nur das Anbringen und Befestigen an den entsprechenden Oberflächen. Elektroarbeiten und elektrische Komponenten, die nicht im Lieferumfang des Rollos enthalten sind, sind nicht inbegriffen, und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Preise für die Installation werden stets gesondert vereinbart und angegeben. Der Kunde muss dafür sorgen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt der Installationsort für die Montage bereit ist und der Vertragspartner des Verkäufers für die Montage freien Zugang zu den Räumlichkeiten hat. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die durch Verzögerungen oder erfolglose Installationsversuche aufgrund von Umständen beim Kunden entstehen.   

14. REALLY TEXTILE TABLETOPS – BESONDERE BEDINGUNGEN

14.1 Vorgebohrte Löcher für die Montage des Untergestells von Really Textile Tabletops werden nach den vom Kunden gelieferten Zeichnungen mit genauen Maßen hergestellt. Der Kunde kann im Falle von fehlerhaften Zeichnungen oder Messungen keine Ansprüche gegenüber Kvadrat geltend machen.

14.2 Änderungswünsche an den bestellten Really Textile Tabletops müssen vor Beginn des Produktionsprozesses erfolgen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Really ApS.

15. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM, MARKETING UND VERTRAULICHKEIT 

15.1 Alle Rechte am geistigen Eigentum an den Produkten, Mustern und anderen an den Kunden gelieferten Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Designs, Warenzeichen, Logos, urheberrechtlich geschützte Werke, Erfindungen, Patente, Geschäftsgeheimnisse, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht) sowie an den von Kvadrat im Auftrag des Kunden entwickelten Custom Made Produkten (einschließlich aller Verbesserungen daran) gehören Kvadrat.

15.2 Die Verwendung von Marken und Warenzeichen von Kvadrat zu Werbezwecken durch den Kunden  muss im Voraus von Kvadrat A/S schriftlich genehmigt werden. Kvadrat behält sich das Recht vor, zu verlangen, dass alle Werbe- und sonstigen Marketingmaßnahmen in Bezug auf die Produkte vor ihrer Verwendung von Kvadrat A/S schriftlich genehmigt werden.

15.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen über Kvadrat, die Geschäftstätigkeit von Kvadrat und die Produkte, einschließlich Preise, geheim zu halten.

16. PRODUKTHAFTUNG

16.1 Kvadrat haftet gemäß den jeweils geltenden dänischen Produkthaftungsvorschriften für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Soweit gesetzlich zulässig kann die Produkthaftung von Kvadrat, mit Ausnahme von Personenschäden, in keinem Fall die Deckungssumme der jeweils gültigen Produkthaftpflichtversicherung von Kvadrat übersteigen. Die Produkthaftung von Kvadrat für Produkte, die gewerblich genutzt werden oder genutzt werden sollen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit eine solche Produkthaftung nicht durch die jeweils gültige Produkthaftpflichtversicherung von Kvadrat gedeckt ist. Jegliche Produkthaftung, die nicht auf zwingendem Recht beruht, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen der Produkthaftung von Kvadrat gelten nicht, wenn Kvadrat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

16.2 KVADRAT HAFTET IN KEINEM FALL FÜR BETRIEBSVERLUSTE, ZEITVERLUSTE, NUTZUNGSAUSFÄLLE, ENTGANGENEN GEWINN ODER INDIREKTE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIGE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KOSTEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF EINEM ANSPRUCH ODER EINER KLAGE AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHEN (EINSCHLIEẞLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF KOSTEN FÜR DEMONTAGE, NEUINSTALLATION, NÄHARBEITEN UND POLSTERN SOWIE AUF KOSTEN FÜR ZUGANGSEINRICHTUNGEN (Z. B. GERÜST, HEBEBÜHNE, SCHERENHUBWAGEN USW.) ODER ELEKTRISCHE ARBEITEN, DIE FÜR REPARATUREN ODER AUSWECHSLUNGEN ERFORDERLICH SIND).

17. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

17.1 Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Kunden, mit Ausnahme der Haftung gemäß den Abschnitten 3, 7 und 16, ist auf den in Rechnung gestellten Verkaufspreis für das Produkt beschränkt, aus dem sich die Forderung des Kunden ergibt.

18. HÖHERE GEWALT

18.1 Weder Kvadrat noch der Kunde haften für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei, wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde. Dies gilt jedoch nur so lange, wie das betreffende Ereignis höherer Gewalt eine der Parteien daran hindert, ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei nachzukommen.

18.2 Ein „Ereignis höherer Gewalt“ ist jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, das aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar oder unvermeidbar war oder das die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei unmöglich machen oder unnötig erschweren würde, einschließlich Streiks, Aussperrungen und anderer Arbeitskämpfe, Krieg, Revolution oder zivile Unruhen, Terrorismus, Erdbeben, Blitzschlag, Stürme, Wirbelstürme und andere Naturkatastrophen, Feuer, Explosionen, Epidemien, Quarantänen, Gesundheitskrisen, Ausfall öffentlicher Dienste, Betriebs- oder Transportunterbrechungen, allgemeine Materialknappheit (einschließlich Rohstoffen), Energieknappheit, Cyberkriminalität, Produktionsbeschränkungen, erhebliche rechtliche oder politische Probleme und/oder von Regierungsbehörden oder der EU festgelegte Änderungen sowie fehlende oder verspätete Lieferungen von Subunternehmern aufgrund eines der oben genannten Umstände.

19. EINHALTUNG VON GESETZEN

19.1 Kvadrat und der Kunde müssen jederzeit die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption, Sklaverei, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und zur Handelskontrolle, einschließlich internationaler Konventionen, einhalten.

20. DATENSCHUTZ

20.1 Kvadrat und der Kunde handeln jeweils als unabhängige Datenverantwortliche in Bezug auf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einem Verkauf und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen erhoben und verarbeitet werden. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kvadrat finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Kvadrat, die Sie unter www.kvadrat.de einsehen können.

20.2 Jede Partei muss bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen die geltenden Datenschutzbestimmungen, einschließlich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, so relevant, einhalten.

21. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

21.1 Diese Bedingungen unterliegen dem dänischen Recht und werden nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss der dänischen Bestimmungen über die Rechtswahl und des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

21.2 Sämtliche Streitigkeiten, die mit dem Vertrag im Zusammenhang stehen und die nicht gütlich geregelt werden können, müssen in einem Schiedsverfahren des Dänischen Schiedsinstituts gemäß der zu dem Zeitpunkt geltenden Schiedsverfahrensordnung geregelt werden. Das Schiedsgericht muss sich aus drei (3) Schiedsrichtern zusammensetzen. Kvadrat und der Kunde benennen jeweils einen Schiedsrichter und das Gericht benennt einen dritten Schiedsrichter als Vorsitzenden. Benennt eine Partei nicht innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung oder Erhalt eines Antrags auf ein Schiedsverfahren einen Schiedsrichter, so wird dieser vom Gericht benannt. Der Gerichtsstand ist Aarhus, Dänemark. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch, sofern sich nicht auf eine andere Sprache geeinigt wird.

22. SALVATORISCHE KLAUSEL

22.1 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil davon im Rahmen dieser Bedingungen mit geltendem Recht unvereinbar oder nichtig sein, bleibt die Gültigkeit des verbleibenden Teils dieser Bestimmung und der anderen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall müssen die Parteien oder das Schiedsgericht die unwirksame Bestimmung oder einen Teil davon durch eine Bestimmung ersetzen, die im Wesentlichen denselben Inhalt und dieselbe Wirkung hat, die jedoch nach dem genannten Gesetz rechtsgültig, verbindlich und durchsetzbar ist.

September 2022

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